1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der PKM-Muldenzentrale GmbH, im Nachfolgenden kurz „PKM-MZ “, an den Vertragspartner erfolgen aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die Leistungen der PKM-MZ können auch über den Webshop gebucht werden. Voraussetzung ist eine E-Mail-Adresse des Vertragspartners sowie das vollständige Ausfüllen der mit * gekennzeichneten Pflichtfelder. Über das Webportal werden die Leistungen gebucht und der Preis berechnet. Der Vertragspartner kann die Leistungen der PKM-MZ kostenpflichtig bestellen.
Der Vertragspartner erhält an die von ihm angeführte E-Mail-Adresse eine Bestätigung mit den wesentlichen Vertragsdaten.
Informationen gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG):
- Wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung: Siehe Pkt 4.
- PKM – Muldenzentrale GmbH; Alberner Hafenzufahrtstraße 9; 1110 Wien
Telefon: +43 (0)50 626 626; Telefax: +43 (0)50 626 – 1422
Email: office@pkm-muldenzentrale.at - Rücktrittsrecht, Widerruf: PKM-MZ hat auf der Hauptseite dieses Internetportals einen Link zur Verbraucherinformation über das Rücktrittsrecht und die Ausübung des Widerrufsrechts eingerichtet.
Verbraucher haben ein Rücktrittsrecht für 14 Tage ab Vertragsabschluss. PKM-MZ erbringt daher bei Verbraucher die Leistung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Der Verbraucher kann die Leistungserbringung bereits während der Widerrufsfrist verlangen. Wird diese Leistung vereinbarungsgemäß während der Widerrufsfrist erbracht und übt der Verbraucher sein Recht auf Widerruf aus, so hat er PKM-MZ einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Verbraucher PKM-MZ von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. (Detailinformationen zum Widerruf samt Muster Widerrufserklärung siehe Link auf der Hauptseite dieses Internetportals)
2. Preise und Angebote
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen jeweils zu den zum Leistungszeitpunkt gültigen Listenpreisen. Die Angebote der PKM-MZ sind freibleibend. Wir legen größten Wert darauf Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten, dennoch kann es zu Verzögerungen kommen weshalb unsere angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unverbindliche Zirka-Termine sind. Ersatzansprüche wegen Verzugs werden ausgeschlossen, ausgenommen der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Bestellung im Vorhinein. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Preisnachlässe bzw. Rabattgewährungen gelten nur unter der Bedingung der fristgerechten Zahlung und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit. Überdies ist PKM-MZ berechtigt, alle offenen Leistungen sofort abzurechnen und ohne Zahlungsziel fällig zu stellen. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadenersatz bleibt davon unberührt.
4. Leistungsumfang
PKM-MZ stellt bereit und vermietet Mulden und Containern (Behälter) zum Befüllen durch den Vertragspartner, bewerkstelligt den Abtransport, entsorgt bzw. verwertet den Inhalt und erbringt diverse Transportleistungen. Die Abfälle sind vom Vertragspartner entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Normen sowie unserer Übernahmekriterien zu deklarieren. Der Vertragspartner haftet für sämtliche durch eine unrichtige Deklaration entstehenden Kosten und Schäden. PKM-MZ ist berechtigt, die Abfälle auf Kosten des Vertragspartners zu untersuchen und zu analysieren. Die Abfälle gehen mit der Übernahme durch PKM-MZ in deren Eigentum über (Verladen des Behältnisses auf dem LKW). Bei unrichtiger Deklaration oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen ist PKM-MZ berechtigt, auch nach Übernahme der Abfälle diese an den Vertragspartner rückzustellen, wobei dieser zur Rücknahme verpflichtet ist. Die Behälter dürfen nur bis zur/zum zulässigem Inhaltsgröße und Ladegewicht befüllt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere die StVO) einzuhalten. Für Um- oder Abladungen wegen Überfüllung der Behälter hat der Vertragspartner zu sorgen. Der jeweilige Aufstellungsort für Mulden und Container ist vom Vertragspartner genau festzulegen. Der Vertragspartner sorgt für entsprechende Manipulationsfläche zur Aufstellung bzw. zum Wechseln bzw. Abholen der Behälter, andernfalls ist PKM-MZ berechtigt diesbezüglich Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Erforderliche Bewilligungen zur Aufstellung von Behältern sind vom Vertragspartner rechtzeitig einzuholen und die entsprechenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu beachten. Die Zufahrt für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mindestens 18 to muss gegeben sein. Für Schäden auf den jeweiligen Abstellflächen und deren Zufahrten, die nur durch das Zu- und Abfahren bzw. Abstellen und Aufnehmen der jeweiligen Behälter auftreten, haftet der Vertragspartner, es sei denn, dem Beauftragten der PKM-MZ ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Jede Beschädigung von Behältern während der Befüll- oder Stehzeit hat der Vertragspartner zu vertreten.
PKM-MZ Behälter dürfen nur von der PKM-MZ autorisierten Fahrzeugen transportiert, umgestellt, entleert oder bewegt werden. Absetzmulden und Abrollcontainer sind nicht als Lastaufnahmemittel zugelassen und dürfen daher nicht verhoben werden.
Für jegliche Verhebung mittels Kran darf nur die „kranbare Absetzmulde“ (Lastaufnahmemittel gem. Richtlinie 98/37/EG – Anhang I) laut dazugehörigen gültigen Sicherheitsbestimmungen verwendet werden – die aktuellen Sicherheitsdatenblätter sind unter http://www.pkm-muldenzentrale.at jederzeit einseh- und abrufbar.
5. Gewährleistung und Schadenersatz
Ist der Vertragspartner Unternehmer, sind Mängelrügen innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Leistung bei sonstigem Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche schriftlich zu erstatten. PKM-MZ übernimmt keine Haftung für die im Rahmen der Geschäftsabwicklung entstehenden Sachschäden, sofern diese leicht fahrlässig herbeigeführt wurden.
6. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht als vereinbart. Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.